Erstellung der Schulentwicklungsplanung | Neuerstellung & Fortschreibung

In diesem Beitrag widmen wir uns dem Thema der Erstellung der Schulentwicklungsplanung. Dabei wird sowohl die Neuerstellung als auch die Fortschreibung betrachtet.

Erstellung Schulentwicklungsplanung

Je nach Gesetzgebung sind Schulträger und Gemeinden verpflichtet, Schulentwicklungspläne zu erstellen.

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen. In allen Landesteilen soll ein gleichwertiges und regional ausgewogenes Angebot schulischer Bildungsgänge vorhanden sein.

Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen meist für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch das für Schule zuständige Behörde.

Erstellung, Ablauf, Schulentwicklungsplanung
Vereinfachter Ablauf der Erstellung der Schulentwicklungsplanung (eigene Darstellung)

Fortschreibung Schulentwicklungsplanung

Die Schulentwicklungsplanung versteht sich als ein vielschichtiger Prozess, der fortlaufend neuen Vorgaben und Anforderungen ausgesetzt ist. Eine Fortschreibung sollte rechtzeitig, vor Ablauf des Planungszeitraums erfolgen. Sofern sich die tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen (Planungsgrundlagen) ändern, kann auch eine vorzeitige Fortschreibung erforderlich werden.  Am Beispiel des Brandenburgischen Schulgesetzes (§ 102 BbgSchulG) ist folgendes geregelt:

[…] soll die Schulentwicklungsplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden. Die Schulentwicklungspläne sind rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraums fortzuschreiben. Die Schulentwicklungspläne sind auch innerhalb des Planungszeitraums fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird, insbesondere bei einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen (Planungsgrundlagen).

Einer vorzeitigen Fortschreibung kann eine Überprüfung bzw. ein Gutachten über die bisherigen Schulplanung vorausgehen.

Inhalte der Erstellung der Schulentwicklungsplanung

Auch wenn bei jedem Schulträger die Inhalte der Planung abweichen werden, sind einige Bausteine bei der Erstellung der Schulentwicklungsplanung unerlässlich:

  • Grundlagen
  • Schulstruktur
  • Bevölkerungsentwicklung
  • Darstellung Prognoseverfahren / Prognosemodells und Schülerzahlenentwicklung
  • Entwicklung des Standortsystems der Grundschulen und
    Schulen mit Primarbereich
  • Entwicklung des Standortsystems der allgemeinbildenden,
    weiterführenden Schulen
  • Entwicklung der Förderschulen / Sonderpädagogische
    Förderung
  • ggf. Entwicklung Berufsschulen / Oberstufenzentren bzw. andere Schulangebote
  • Schulen in freier Trägerschaft
  • Beschlussfassung

Zusätzlich kann auf schulübergreifende Entwicklungen und Konzepte (wie zum Beispiel Ganztag) in Unterkapiteln eingegangen werden.

Grundlagen

Die Grundlagen bilden den Rahmen für die Schulentwicklungsplanung und richten sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Bundesland. Sie beinhalten die rechtlichen Grundlagen, den Aufbau und die Gliederung des Schulwesens sowie zulässige Zügigkeiten und Klassenfrequenzen.

Schulstruktur

Neben der vorhandenen Schulstruktur werden auch, sofern es sich um eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung handelt, die Veränderungen der Schulstruktur dargestellt. Darunter fallen unter anderem Schuleröffnungen, Schulschließungen und Zusammenlegungen seit des letzten Planwerks.

Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsprognosen bilden eine der wichtigsten Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung. Es ist daher wichtig genau auf diese wichtige Planungsgrundlage einzugehen. Zum einen sollte die Gesamtentwicklung der Gemeinde dargestellt werden. Dies erfolgt bezogen auf die Gesamtbevölkerung einmal rückblickend seit des letzten Planwerks und auf die Ist-Zahlen bezogen. Zum anderen sollten die relevanten Altersgruppen, die sogenannte Schulbevölkerung, genauer dargestellt werden. Die Schulbevölkerung bildet jeweils die Primarstufe sowie die Sekundarstufe I und II ab. Dies kann je Bundesland unterschiedlich aufgeteilt sein.

Außerdem sollte ein demographischer Ausblick gegeben werden, welcher auch Bestandteil der Schülerzahlenprognose ist. Sofern möglich sollte die Prognose zusätzlich auch auf kleinräumige Prognoseebenen dargestellt werden, um Aussagen zu einer regionalisierten Entwicklung zu ermöglichen.

Entwicklung des Standortsystems

Jeweils für Grundschulen und Primarstufen sowie für weiterführende Schulen ist im nächsten Schritt die Entwicklung des Standortsystems darzustellen und herzuleiten. Dazu wird in einem ersten Schritt die bisherige Schülerzahlenentwicklung dargestellt. In einem zweiten Schritt wird das Prognosemodell, welches für die Schülerzahlenprognose verwendet wird, vorgestellt. Das gilt auch für die Rahmenbedingungen und Annahmen, welche getroffen wurden.

Wichtig ist: Transparenz in der Schulentwicklungsplanung zu schaffen. Die getroffenen Rahmenbedingungen und Annahmen sollten allen Entscheidungsträgern und Betroffenen klar sein.

Anhand der Ergebnisse der Prognose wird anschließend das Standortsystem entwickelt und dargestellt. Das sollte im Grundschul- und Primarbereich kleinräumig sein. Für den weiterführenden Bereich sollte zusätzlich auf die Entwicklung der einzelnen Schulformen und die jeweiligen Übergangsquoten eingegangen werden. Im Ergebnis sollte ein „Fahrplan“ erstellt werden. Das Handlungskonzept gibt vor, welche Schritte eingeleitet werden müssen um ein tragfähiges, leistungsfähiges Schulangebot zu gewährleisten. Grundsätzlich würde ich empfehlen, neben des obligatorischen Tabellen-, Kurven- und Zahlenmaterial, auc die Visualisierung mittels Karten zu nutzen.

Eine gute Visualisierung kann für mehr Transparenz bei der Erstellung der Schulentwicklungsplanung sorgen.

Nutzen Sie dafür Geoinformationssysteme wie ArcGIS oder QGIS.

weitere Entwicklungen

Darüberhinaus sind die anderen Schulformen ebenfalls mit ihrer Entwicklung darzustellen. Dazu zählen die Entwicklung der Förderschulen / Sonderpädagogische Förderung, die Berufsschulen und Oberstufenzentren und sofern vorhanden auch die Schulen in freier Trägerschaft. Letztgenannte sind natürlich in der jeweiligen Schülerzahlenprognose bereits zahlentechnisch enthalten.

Beschlussfassung nach der Erstellung der Schulentwicklungsplanung

Die Beschlussfassung greift die Ergebnisse des oben genannten Standortsystems auf und leitet daraus Beschlusspunkte ab. Die Planung wird durch die zuständigen Gemeindevertretungen bzw. Kreistage und in den deutschen Staatstaaten die Landesverwaltung beschlossen. Anschließend erhalten die Planungen nach Beschlussfassung Rechtskraft.

Beispiele